Temporäre Lerngruppen (im Folgenden TLG) stellen eine besondere Organisationsform von Unterricht dar. Die Organisationsform der TLG wird im Schulgesetz §45 Schulorganisation (1) näher geregelt: „Der Unterricht wird in der Regel in Klassen erteilt, die für ein Schuljahr gebildet werden.
Als besondere Unterrichtsformen können Intensiv- und Intervallkurse, insbesondere temporäre Lerngruppen, eingerichtet werden.“[1] Temporäre Lerngruppen sind ein vorübergehender Bezugsgruppenersatz, die sich auf die „Leitlinien für Schüler mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung“, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Freistaates Thüringen im Jahr 2014 herausgegeben wurden, beziehen.
Während die Stufen 1 und 2 sich mit der Veränderung des Verhaltens und einer teilweisen Veränderung des schulischen Rahmens beschäftigen, sieht die Stufe 3 eine zeitlich begrenzte vollständige Herausnahme von Schülerinnen und Schülern mit komplexem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung (kurz ESE) aus ihrem unmittelbaren Lernumfeld vor. Deshalb liegt die Einrichtung einer TLG als wohnortnahe „inklusive Intensivlösung“ nahe.