v.l.n.r.: Frau Böck, Frau Gebhardt, Frau Parschau & Frau Büschleb
Staatlich anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Liebe Ratsuchende, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Selbst, wenn sich Ihre Gläubiger unnachgiebig zeigen... muss Ihnen die notwendige Lebensgrundlage in Form des Existenzminimums dennoch erhalten bleiben.
Keine übertriebene Angst, wenn der Gerichtsvollzieher bei Ihnen auftaucht.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren - ein Hoffnungsschimmer?
Aufgrund von Schulden kommt in der Regel niemand ins Gefängnis, wenn rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden!
Gesetzesänderung bei der Verbraucherinsolvenz
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 01.10.2020 die Dauer des Insolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre verkürzt wird.
Die Verkürzung der Verfahrensdauer, gilt für alle Insolvenzen, die nach dem 01.10.2020 beantragt wurden.
Die Reduzierung auf drei Jahre erfolgt unabhängig davon, welche Rückzahlungsquote erzielt wird. Das bedeutet, dass auch Schuldner, die kein pfändbares Einkommen haben und keine Zahlungen aufbringen können, die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erhalten.
Für Antragssteller, die danach ein weiteres Insolvenzverfahren durchlaufen wollen und denen im ersten Verfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde, beträgt die Sperrfrist elf Jahre. Vorher waren es zehn Jahre. Die Dauer des zweiten Verfahrens beträgt dann allerdings fünf Jahre. Eine zweite dreijährige Privatinsolvenz kann somit nicht noch mal in Anspruch genommen werden.
Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass das Vermögen aus einem Lottogewinn oder aus einem anderen Gewinnspiel in voller Höhe an den Insolvenzverwalter / Treuhänder herausgegeben werden muss. Auch soll eine neue Verschuldung in der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung ausschließen.
Für Verbraucher(innen) ist das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiung auf drei Jahre zunächst bis zum 30.06.2025 befristet. Ob das Gesetz danach unbefristet wird, entscheidet sich durch einen von der Bundesregierung bis zum 30.06.2024 vorzulegenden Bericht. Dieser Bericht soll das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten der Verbraucher im Hinblick auf die Verkürzung auf drei Jahre auswerten.
Tipps zum Geldsparen
Sind sie am Monatsende oft knapp bei Kasse und fragen sich, wo das ganze Geld bleibt? Sitzen Sie auf einem Berg von Rechnungen, die Sie schon seit Ewigkeiten hätten bezahlen sollen? Die beste Möglichkeit Ihre Finanzen unter Kontrolle zu bringen, ist die Erstellung eines Budgetplans, mit dem man die monatlichen Einnahmen und Ausgaben kontrollieren kann.
Vorteile:
- man sieht auf einen Blick, was monatlich reinkommt und was abgeht
- man erkennt Einsparpotentiale
- man sieht, welchen finanziellen Spielraum man hat
Die Sparziele können unterschiedlich sein. Egal, was Ihr Sparziel ist, die Grundregel ist einfach:
Wenn Sie Geldprobleme haben, ignorieren Sie diese nicht. Holen Sie sich so bald wie möglich Rat und arbeiten Sie daran, Ihre finanzielle Lage in den Griff zu bekommen.
Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung. Sie können jederzeit hier anrufen und einen Termin vereinbaren.
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