Leitgedanke der Frühförderung

Die Frühförderstelle der AWO fördert entwicklungsverzögerte, beeinträchtigte und von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zum individuellen Schuleintritt, unabhängig von der Art oder Schwere ihrer Beeinträchtigung. Die Fördereinheiten finden ein bis zweimal pro Woche, als Einzel- oder Kleingruppenförderung statt. Im Fokus der Frühförderung steht dabei die Früherkennung möglicher Auffälligkeiten in der kindlichen Entwicklung, um diese zu kompensieren und im besten Fall beheben zu können.

Weiterhin beinhaltet die Frühförderung, das Selbstbewusstsein, die Kreativität, das Verantwortungsbewusstsein, den Wissenserwerb aber vor allem auch die Selbstständigkeit der Kinder zu schulen und auszubauen. Dementsprechend werden sowohl die sozialen, emotionalen, sensorischen, kognitiven, sprachlichen und lebenspraktischen Bereiche der kindlichen Entwicklung unterstützt und geschult. Diese Vorgehensweise fördert vor allem die Selbstentfaltung der Kinder.

Ferner zählt die aktive Zusammenarbeit mit den Eltern und Bezugspersonen in Form von Beratung, Begleitung und Anleitung zu den zentralen Aufgaben der Mitarbeiter*innen der Frühförderstelle.

Frühförderung

In 6 Schritten zur Frühfördermaßnahme

1. Feststellen von Frühförderbedarf

Die Erzieher*innnen Ihres Kindes, der Kinderarzt/die Kinderärztin, außenstehende Personen oder Sie selbst bemerken Besonderheiten in der Entwicklung Ihres Kindes? Ihnen wird Frühförderung für Ihr Kind empfohlen?

2. Sozialamt als Ansprechpartner

Wenden Sie sich an das Sozialamt in Heiligenstadt und informieren Sie sich dort über die nötigen Antragsformulare.
Anschrift: Aegidienstraße 24, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 03606 6505029
E-Mail:sozialamt@kreis-eic.de

3. Antragsformulare bearbeiten

Lassen Sie sich von den dortigen Mitarbeitern*innen beraten und gegebenenfalls auch bei der Antragsstellung unterstützen. Bei Bedarf können Sie auch unsere Einrichtung aufsuchen und wir sind Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Dokumente behilflich.

4. Bewilligung der Frühfördermaßnahme

Wird die Frühfördermaßnahme für Ihr Kind bewilligt, informiert uns das Sozialamt zeitnah darüber.

5. Kontaktaufnahme durch die Einrichtung

Eine unserer kompetenten Mitarbeiter*innen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für ein informatives Erstgespräch vereinbaren, um danach die Frühförderung mit Ihrem Kind beginnen zu können.

6. Individuelle Hilfemaßnahmen

Dabei können alle Termine individuell abgesprochen werden. Die Frühförderung kann zum einen ambulant in unserer Einrichtung in Leinfelde stattfinden. Zum anderen sind unsere Mitarbeiterinnen aber auch in den Kindergärten zahlreicher Ortschaften im Altkreis Worbis tätig oder Sie fördern Ihr Kind im Elternhaus.

Unser Beratungsangebot

Unsere Frühfördereinrichtung bietet Familien zusätzlich, zu dem Erbringen von Frühfördermaßnahmen am Kind, auch eine kostenlose Beratung an.

Dieses Angebot richtet sich dementsprechend vorrangig an Eltern, die Fragen bezüglich möglicher Probleme in der Entwicklung ihres Kindes haben. Unabhängig davon können aber auch Großeltern, Angehörige oder andere Beteiligte die Beratung in Anspruch nehmen. Das Gespräch kann gegebenenfalls auch anonym gestaltet werden.

Diesbezüglich steht es den Beteiligten frei, die Frühförderstelle persönlich aufzusuchen oder telefonisch einen kostenlosen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Bürozeiten

Die Frühförderstelle ist von Montag bis Donnerstag ab 7 Uhr, bis in der Regel 16:30 Uhr besetzt.

Unsere mobil tätigen Mitarbeiterinnen erreichen Sie am Besten in der Zeit von 12-14 Uhr.

Beratungsstelle

Adresse

Käthe-Kollwitz-Str. 1
37327 Leinefelde

Telefon:

03605/519267

Telefax:

03605/5460989
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Julia Schönecker (Teamleitung)

Räume

Bilder aus der Frühförderstelle