Die AWO Jugendwohngruppe ist ein Angebot der Hilfe zur Erziehung nach dem
Kinder – und Jugendhilfegesetz.
Über die Aufnahme der Kinder / Jugendlichen in die Jugendwohngruppe entscheidet das Jugendamt, nachdem die Eltern / Sorgeberechtigten dort einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt haben.
Hierbei werden Kinder und Jugendlichen durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert.
Die Hilfe soll, entsprechend des Alters und Entwicklungstandes des Kindes/ Jugendlichen sowie den möglichst verbesserten Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie:
1. eine Rückkehr in die Familie erreichen
oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten
und
4. die Jugendlichen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützen.