Staatlich anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

zugehörig dem freien Träger der Wohlfahrtspflege „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eichsfeld e.V.“
  • Wir bieten ver- und überschuldeten Personen kostenlose Beratung und Hilfe an.
  • Wir vertreten die Interessen unserer Klient*innen.

  • Unser Ziel ist die persönliche und wirtschaftliche Stabilisierung der Klient*innen. Sie sollen (wieder-) befähigt werden, ein menschenwürdiges Leben mit eigenständiger Lebensplanung zu führen.

  • Wir vertreten gesellschaftliche Interessen, indem wir durch unsere Arbeit zur Erhaltung des sozialen Friedens beitragen.
  • Wir arbeiten mit den anerkannten Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik und notwendigen Fachkenntnissen aus dem kaufmännischen und juristischen Bereich.
  • Wir beraten in wirtschaftlichen und finanziellen Fragen und berücksichtigen persönliche und soziale Probleme.
  • Wir bieten in Krisensituationen schnelle und unbürokratische Hilfe an.
  • Unsere fachliche Kompetenz wird durch Fortbildung und die Mitarbeit in der „Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberater Thüringen“ und der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberater“ weiterentwickelt.
  • Unsere Beratung ist vertraulich, wahrt den Datenschutz und ist anonym.

  • Wir orientieren uns hinsichtlich unseres Angebotes sowie der Öffnungs- und Sprechzeiten, an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger.

  • Im Rahmen unserer Arbeit kooperieren wir mit anderen sozialen Diensten wie Suchtberatung, Familienberatung, Sozialdienst der katholischen Frauen usw.

  • Unsere Kontakte zu Gläubigern sind verpflichtend, aber von den Interessen unserer Klient*innen bestimmt.

v.l.n.r.:

Sandra Weinrich – Verwaltungsfachkraft, Jana Wiederhold – Schuldner- u. Insolvenzberaterin, Ramona Büschleb – Schuldner- u. Insolvenzberaterin / Leiterin der Beratungsstelle, Stefanie Sondermann – Schuldnerberaterin.

Liebe Ratsuchende, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Selbst, wenn sich Ihre Gläubiger unnachgiebig zeigen... muss Ihnen die notwendige Lebensgrundlage in Form des Existenzminimums dennoch erhalten bleiben.

Zu den folgenden drei Hinweisen können Sie sich ausführlicher bei uns erkundigen:

Es gibt z. B. eine Pfändungsfreigrenze – für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflicht liegt diese seit dem 01.07.2025 bei 1560 €; bei Unterhaltspflicht für Partner oder Kinder entsprechend höher. Unter diesen Betrag darf Ihr Einkommen (z. B. Lohn, Arbeitslosenleistung, Rente) im Normalfall nicht gepfändet werden. Im Einzelfall kann die Pfändungsfreigrenze sogar angehoben werden.

Bestimmte Sozialleistungen wie z.B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld sind nicht oder nur sehr eingeschränkt pfändbar.
Wird trotz Lohnpfändung das verbleibende Gehalt auf dem Konto nochmals gepfändet, können Sie sich auch hier wehren.

Keine übertriebene Angst, wenn der Gerichtsvollzieher bei Ihnen auftaucht.

Dieser darf z. B. eine normale Wohnungseinrichtung nicht pfänden. Auch der Geldbetrag, den Sie für sich und Ihre Familie zum notwendigen Lebensunterhalt (einschließlich Miete) benötigen, ist unpfändbar.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren - ein Hoffnungsschimmer?

Zum 01.01.1999 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches Ihnen vielleicht die Möglichkeit gibt, Ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens loszuwerden. Aktuell beträgt die Verfahrensdauer 3 Jahre.

Aufgrund von Schulden kommt in der Regel niemand ins Gefängnis, wenn rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden!

Bei der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft droht eine Inhaftierung nur, wenn Sie sich weigern, diese Erklärung abzugeben.
Wenn Sie eine Geldstrafe nicht zahlen können, lässt sich eine Ersatzfreiheitsstrafe z.B. durch eine Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung mit der Staatsanwaltschaft vermeiden. Die Geldstrafe kann auch durch gemeinnützige, unbezahlte Arbeit getilgt werden.
Bei einem Bußgeldbescheid lässt sich eine drohende Erzwingungshaft normalerweise abwenden, indem Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit darlegen (z.B. mit Bürgergeldbescheid oder Einkommensnachweise) und Niederschlagung beantragen.
Bei drohender Strafanzeige wegen Betrugs sollten Sie anwaltliche Hilfe, z.B. über die kostenlose Beratungshilfe, in Anspruch nehmen.

Zum ersten Termin in unserer Beratungsstelle bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:

Anschreiben / Mahnungen der Gläubiger
aktueller Einkommensnachweis
Einnahmen- u. Ausgabenübersicht
Kontoauszüge des letzten Monats
Schufa-Auskunft

Für die jährlich einmalige kostenlose Schufa-Auskunft gehen Sie wie folgt vor:

Sie benötigen für den Dokumentenupload eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepass oder Meldebescheinigung (mit dem Handy abfotografieren).
wichtig: -> ganz nach unten scrollen
im schwarzen Feld -> Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO
auf Datenkopie beantragen, klicken -> jetzt beantragen
bitte die Meldeadressen (bei Umzug) der letzten 5 Jahre angeben
Dokument (Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung hochladen)
Innerhalb von 5-7- Tagen erhalten Sie Ihre Schufa-Auskunft.

Tipps zum Geldsparen

Sind sie am Monatsende oft knapp bei Kasse und fragen sich, wo das ganze Geld bleibt? Sitzen Sie auf einem Berg von Rechnungen, die Sie schon seit Ewigkeiten hätten bezahlen sollen? Die beste Möglichkeit Ihre Finanzen unter Kontrolle zu bringen, ist die Erstellung eines Budgetplans, mit dem man die monatlichen Einnahmen und Ausgaben kontrollieren kann.

Hier hilft z.B. eine monatliche Einnahmen- u. Ausgabenübersicht oder auch ein Haushaltsbuch. Alternativ zum Stift und Papier können Sie auch eine Haushaltsbuch-App verwenden.

Vorteile:

  • man sieht auf einen Blick, was monatlich reinkommt und was abgeht
  • man erkennt Einsparpotentiale
  • man sieht, welchen finanziellen Spielraum man hat

Spartipp Nr. 1

Einkäufe immer bar bezahlen: Immer mehr Menschen zahlen kaum noch mit Bargeld und am Ende des Monats blickt man mit Erstaunen auf den Bankauszug und fragt sich, wo das ganze Geld geblieben ist.

Spartipp Nr. 2

Telefonverträge/Handyverträge regelmäßig überprüfen: Sind die Verträge schon älter, zahlen Sie mit Sicherheit viel zu viel. Neuere Verträge haben meistens bessere Konditionen für weniger Geld. Eventuell reicht auch eine Karte zum Aufladen.

Spartipp Nr. 3

Versicherungsverträge prüfen: Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Besitzen Sie eine Immobilie oder ein Kfz, ist außerdem eine Wohngebäudeversicherung und Kfz-Versicherung unerlässlich. Sehr sinnvoll sind auch Berufsunfähigkeitsversicherung und Auslandskrankenversicherung. Allerdings nur, wenn es man es sich leisten kann und es benötigt wird.

Lesen Sie bei Verträgen immer das Kleingedruckte!

Spartipp Nr. 4

Vergleichen Sie! Im Internet gibt es eine Fülle von Seiten, die Preisvergleiche für nahezu alle Produktgruppen und Branchen anbieten.

Spartipp Nr. 5

Vermeiden Sie Impulskäufe. Durch Online-Shopping z.B. bei Amazon, ist das Kaufen einfach wie nie geworden. Oft verleitet es uns jedoch dazu, Dinge anzuschaffen, die wir nach kurzer Zeit wieder überflüssig finden. Lieber 1-2 Tage warten und überlegen: Will oder brauche ich das gerade?

Spartipp Nr. 6

Es müssen nicht immer Markenartikel sein: auch bei Aldi, Lidl, H&M etc. gibt es gute No-Name-Artikel – und zwar deutlich billiger.

Spartipp Nr. 7

Rauchen und Alkohol sind bares Geld. Wenn wir mit den ungesunden Gewohnheiten aufhören oder diese reduzieren, tun wir unserer Gesundheit Gutes und gleichzeitig sparen wir eine Menge Geld.

Spartipp Nr. 8

Bei Urlaub und Reisen Geld sparen: Nutzen Sie Frühbucherrabatte und Last-Minute-Angebote: Erkundigen Sie sich am besten in Ihrem Reisebüro oder vergleichen Sie Preise bei verschiedenen Anbietern im Internet.

Spartipp Nr. 9

Kaffee to Go u. belegte Brötchen einfach selbst machen: Rechnen Sie mal aus, wieviel Geld Sie dafür pro Woche ausgeben. Sie können hierbei viel Geld sparen und schonen die Umwelt.

Spartipp Nr. 10

Verkaufen Sie, was Sie nicht benötigen und kaufen Sie Gebrauchtes. Jeder hat vielleicht etwas, das er nicht mehr braucht und verkaufen kann. Ebenso könnten Sie gebraucht etwas finden oder leihen, was für Sie notwendig ist. Ebay, Ebay-Kleinzeigen oder auch bei Mami-Kreisel sind gute Anbieter.

Die Sparziele können unterschiedlich sein. Egal, was Ihr Sparziel ist, die Grundregel ist einfach:

Die Sparziele können unterschiedlich sein. Egal, was Ihr Sparziel ist, die Grundregel ist einfach:

Geben Sie stets weniger Geld aus, als Sie einnehmen!

Wenn Sie Geldprobleme haben, ignorieren Sie diese nicht. Holen Sie sich so bald wie möglich Rat und arbeiten Sie daran, Ihre finanzielle Lage in den Griff zu bekommen.

Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung. Sie können jederzeit hier anrufen und einen Termin vereinbaren.

Kontaktformular

Schuldnerberatung

Felder mit (*) sind erforderlich.
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung (Datenschutzerklärung aufrufen) zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.


Öffnungszeiten

Montag:
geschlossen

Dienstag:
13:00 – 17.:30 Uhr

Mittwoch:
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag:
09.00 – 12.00 Uhr & 13.00 – 17.30 Uhr

Freitag:
9:00 – 12:00 Uhr

Beratungsstelle

Adresse

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Eichsfeld e.V.
Schuldnerberatungsstelle
Bergstraße 7
37327 Leinefelde

Telefon:

03605 – 51 99 67