Die Mutter/Vater nimmt Kontakt auf mit unserer Beratungsstelle. Die Beratung ist individuell und kostenlos. Wir helfen und beraten bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahme, beim Antragsverfahren, bei der Klinikauswahl und der Nachsorge.
Elternratgeber
6 Schritte zur Mutter/Vater-Kind-Maßnahme
1. Beratung
2. Attest
Die notwendigen Attestformulare für den Arzt und Kinderarzt erhält die Mutter in unserer Beratungsstelle.
3. Arztbesuch
Der Arzt/ Kinderarzt sollte das Attestformular für die Mutter/Vater und Kind möglichst ausführlich ausfüllen.
4. Antragsunterlagen
Alle weiteren Unterlagen für den Antrag werden gemeinsam mit unserer Beraterin durchgesprochen und erklärt. Der Antrag wird dann an die Krankenkasse weitergeleitet.
5. Wunsch-/Wahlrecht
Wir als Beratungsstelle suchen gemeinsam mit der Mutter die passende Einrichtung aus dem Angebot des Müttergenesungswerkes und der AWO Sano aus.
6. Wenn’s mal nicht glatt läuft
Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, unterstützen wir als Beratungsstelle die Mutter bei ihrem Widerspruch.
Zum Müttergenesungswerk gehören 76 anerkannte Einrichtungen. Es gibt 5 Kliniken, die nur Mütter aufnehmen (Mütterkurmaßnahme). In 71 Kliniken werden Mütter gemeinsam mit ihren Kindern aufgenommen (Mutter-Kind-Kurmaßnahme).
Die Auswahl der richtigen Einrichtung bestimmt maßgeblich den Kurerfolg. Wichtige Kriterien der Klinikwahl sind natürlich die Behandlung der Beschwerden oder Erkrankungen der Mutter und gegebenenfalls die des Kindes.
Bei der Wahl der Klinik können die Mütter von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen, um sicher zu stellen, dass die Einrichtung den speziellen Bedürfnissen entspricht. Unsere Beratungsstelle gibt dazu hilfreiche Tipps und Empfehlungen.
Viele Kliniken im MGW-Verbund bieten außerdem besondere Schwerpunktmaßnahmen, die jeweils auf spezifische Lebenssituationen abgestimmt sind, z.B. Kurmaßnahmen für Mütter mit pflegebedürftigen Angehörigen, zur Trauerverarbeitung oder nach einer Krebstherapie.